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Umstrittene Festnahme in BernBerner Polizist zieht Urteil ans Obergericht weiter

Überhartes Vorgehen bei einer Festnahme? Ein Berner Polizist wehrt sich gegen seine Verurteilung. (Symbolbild)

Eine Festnahme auf dem Berner Bahnhofplatz im Sommer 2021 wird zum Fall fürs Obergericht. Ein beteiligter Polizist hat Berufung gegen seine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs und Tätlichkeit eingelegt. Dies bestätigte seine Rechtsanwältin gegenüber dieser Redaktion.

Am Morgen des 21. Juni 2021 kontrollierte eine Zweierpatrouille der Kantonspolizei Bern bei der Heiliggeistkirche einen torkelnden Mann. Der 28-jährige Marokkaner hatte keine Ausweise bei sich, jedoch mehrere Rauschmittel intus. Um den Mann auf die Wache zu bringen, wollten ihn die Polizisten in Handschellen legen. Dagegen wehrte sich dieser, und es kam zu einem Gerangel.

Die Staatsanwaltschaft brachte den Fall letzten Herbst vors Berner Regionalgericht. Dem beschuldigten Polizisten wurde vorgeworfen, er habe nach der Festnahme den in Handschellen gelegten Mann unsanft in einen Polizeiwagen geworfen. Das Ganze beobachtet und darüber berichtet haben vier Mitarbeitende dieser Redaktion.

Richterin: «Verwerfliches Vorgehen»

Der beschuldigte Polizist bestritt, den – mittlerweile ausgeschafften – Marokkaner in den Wagen geworfen zu haben. Dieser sei beim Einsteigen gestolpert. Ein weiterer Polizist, der vor Gericht als Zeuge auftrat, behauptete dasselbe.

Die Richterin schenkte den beiden jedoch keinen Glauben. Ihre Schilderungen zum Ablauf bezeichnet sie als «unlogisch und wenig lebensnah». Auch von Widersprüchlichkeiten ist die Rede, was die Richterin als «Lügensignale» deutet. Dies geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervor, die dieser Redaktion vorliegt.

Marokkaner «gezielt gestossen»

Die Richterin gelangte zur Überzeugung, dass der 42-jährige Polizist den benommenen Mann beim Einsteigen «gezielt gestossen hat, woraufhin dieser gestürzt und auf den Fahrzeugboden aufgeschlagen ist». Für das «verwerfliche Vorgehen» verhängte sie eine bedingte Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 90 Franken und eine Busse von 600 Franken.

Ein zweiter angeklagter Polizist wurde hingegen freigesprochen. Dieser hatte damals die Festnahme durchgeführt. Gemäss Gericht hatte er bei dem dynamischen Geschehen sein Knie beziehungsweise Schienbein während etwas mehr als einer Minute im Hals-Nacken-Bereich des Festgenommenen positioniert. Der Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig.

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