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Einigung zu KriegsmaterialErhält die Ukraine nun doch Schweizer Waffen?

Ein Panzer des Typs Piranha, hergestellt von der Schweizer Firma Mowag.

Die Schweiz hat sich in Europa unbeliebt gemacht mit ihrer Waffenexport-Regelung. Weil sie Staaten wie Deutschland oder Dänemark nicht erlaubt, Schweizer Waffen an die Ukraine weiterzugeben. Im Parlament kursierten seit Beginn des Krieges mehrere Vorschläge, wie das Gesetz angepasst werden könnte. Doch obwohl SP, Mitte und FDP beteuerten, dass sie der Ukraine mit einer Ausnahmebestimmung helfen wollen, konnten sie sich nicht auf eine Variante einigen. 

Der Grund: Die SP wollte eine breite Lockerung vermeiden, welche eine Weitergabe von Schweizer Waffen in diverse Länder ermöglichen würde. Gleichzeitig hatte die FDP neutralitätsrechtliche Vorbehalte. Am Freitag haben Sicherheitspolitikerinnen und Sicherheitspolitiker der drei Parteien nun überraschend eine Einigung erzielt, wie diese Redaktion von zwei voneinander unabhängigen Quellen erfahren hat.

Eine kleine Gruppe hat im Auftrag der Sicherheitspolitischen Kommission seit Monaten an Vorschlägen für eine Gesetzesanpassung gearbeitet. Sieben Varianten lagen auf dem Tisch. Knapp – mit fünf zu vier Stimmen – hat sich die Gruppe nun für die Variante eins ausgesprochen.

Dass es eine Einigung gab, überrascht – weil SVP und Grüne in der Gruppe zusammen eine Mehrheit haben. Beide Parteien lehnten bisher Lockerungen im Kriegsmaterialgesetz zugunsten der Ukraine ab. Die SVP argumentiert mit der Neutralität, die Grünen verweisen jeweils auf ihre pazifistische Haltung. Nun aber hat ein Grüner den Befürwortern laut zwei Quellen zu einer Mehrheit verholfen. Er selbst wollte sich mit Verweis auf das Kommissionsgeheimnis nicht äussern.

Ursprünglich war die Idee, dass der Bundesrat bei Waffen-Weitergaben das letzte Wort bekäme. Doch die Regierung darf aus neutralitätsrechtlichen Gründen Exporte zugunsten einer Kriegspartei nicht aktiv bewilligen. Der Trick lautet nun: Nicht die Schweiz entscheidet – sondern das Land, das die Schweizer Waffen weitergeben will. Ermöglicht werden soll dies ausschliesslich einer Gruppe demokratischer Staaten. Laut einem internen Papier kam die Bundesverwaltung zum Schluss, dass das Neutralitätsrecht so gewahrt würde.

Das Problem: Russlands Veto-Recht im UNO-Sicherheitsrat

Die Variante, auf die sich die Sicherheitspolitiker geeinigt haben, legt folgende Bedingungen fest: Der Drittstaat – jener, der die Waffen erhalten soll – verletzt die Menschenrechte nicht schwerwiegend und systematisch. Zudem besteht kein hohes Risiko, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird. Weiter macht der Staat von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch. Der UNO-Sicherheitsrat muss einen Verstoss gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot festgestellt haben.

Das Problem im Fall Ukraine: Russland hat im UNO-Sicherheitsrat ein Veto-Recht. Deshalb ist eine Alternative vorgesehen: Möglich wäre der Export auch dann, wenn der Staat, der die Waffen weitergeben will – etwa Deutschland –, zum Schluss kommt, der Tatbestand für das Selbstverteidigungsrecht sei gemäss UNO-Charta erfüllt.

Unklar ist, ob es bei den Grünen effektiv Stimmen gibt, die eine Lockerung befürworten würden – oder ob der grüne Sicherheitspolitiker nur dafür sorgen wollte, dass das Parlament als Ganzes über den Vorschlag entscheiden kann. Dieser soll nun von der Arbeitsgruppe präzisiert werden. Dann entscheidet die Kommission. Dort könnte es ebenfalls für eine – knappe – Mehrheit reichen. Anschliessend müssten sich SP, Mitte und FDP im Rat zusammenraufen, falls sie wirklich eine Lockerung zugunsten der Ukraine erreichen wollen.