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Schweiz - EUBundesrat will noch im März Verhandlungen mit Brüssel aufnehmen

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Der Bundesrat will mit Brüssel über die künftigen Beziehungen der Schweiz mit der EU verhandeln. Am Freitag hat er das definitive Verhandlungsmandat dazu verabschiedet – sprich das Papier, in dem er die Ziele der Schweiz festhält. Die Verhandlungen sollen voraussichtlich noch im März starten.

Nachdem der Bundesrat Ende letzten Jahres einen Vorschlag für das Mandat gemacht hat, kamen sämtliche Parlamentskommissionen und alle Parteien ausser der SVP zum Schluss: Der Bundesrat soll mit der EU verhandeln. Allerdings haben viele von ihnen Änderungswünsche angebracht. Die Kommissionen haben 200 Anträge beraten, zehn davon wurden gemäss Aussenminister Ignazio Cassis überwiesen. 

Der Bundesrat habe einen Grossteil der Empfehlungen übernommen und seinen Mandatsentwurf vom Dezember angepasst, betonte Cassis vor den Medien. In den meisten Bereichen bekräftigt die Regierung damit bestehende Ziele.

Im Bereich Strom geht es weiterhin darum, dass der Schweizer Markt geöffnet werden soll. Für Privathaushalte soll der Regelfall aber gleich bleiben wie heute: Sie könnten ihren Strom aus der geschützten Grundversorgung beziehen, wo die Preise reguliert sind. Das heisst, sie profitieren zwar nicht von extremen Tiefpreisen – aber sie laufen auch nicht Gefahr, auf dem freien Markt plötzlich ein Vielfaches zu bezahlen. In den letzten zwei Jahren haben viele Unternehmen, die Strom vom freien Markt bezogen haben, negative Überraschungen erlebt. Daneben soll es weiterhin möglich sein, dass die Kantone erneuerbare Stromproduktion finanziell unterstützen. 

Beim Lohnschutz will der Bundesrat Lohn- und Arbeitsbedingungen garantieren. Heute bezahlen ausländische Firmen eine Kaution, wenn sie in der Schweiz Arbeiten verrichten. Der Bundesrat will klar festhalten, dass das künftige System dieselbe Wirkung erzielen muss – auch falls die Kaution wegfällt. Und für die Spesenregelung strebt er eine Lösung an, die Rechtsgleichheit gewährleistet, aber auch das Schweizer Preisniveau berücksichtigt.

Bei Streitigkeiten soll es gemäss Cassis wie bisher eine paritätische Schlichtung geben. Danach soll ein Schiedsgericht zuständig sein. Zur dynamischen Rechtsübernahme schreibt der Bundesrat: Falls die Schweiz Weiterentwicklungen von EU-Recht nicht übernimmt, soll in jedem Fall ein Schiedsgericht entscheiden. Erst danach könnte die EU sogenannte Ausgleichsmassnahmen treffen.

Der Bundesrat hat im Mandat ausserdem noch deutlicher festgehalten, dass die Zuwanderung am Schweizer Arbeitsmarkt orientiert sein soll. Auch das Sozialsystem soll gut geschützt werden. Dass EU-Bürger und -Bürgerinnen nur in die Schweiz kommen, um von Sozialversicherungen zu profitieren, will der Bundesrat verhindern. Daher präzisiert er die Formulierung zum Aufenthaltsrecht.

Im Agrarbereich sollen die Zolltarife beibehalten werden. Der Bundesrat stellt klar: Die Souveränität der Schweizer Agrarpolitik müsse unberührt bleiben.

Der internationale Schienenverkehr soll kontrolliert geöffnet werden. Die Qualität des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz darf dadurch laut dem Bundesrat nicht beeinträchtigt werden. Die Schweiz soll zudem weiterhin selbst entscheiden dürfen, wann welche Züge auf ihrem Gebiet fahren.

Aussenminister Ignazio Cassis.

Nicht berücksichtigt hat die Landesregierung einige grundsätzliche Änderungswünsche. So gab es etwa am Stromabkommen Grundsatzkritik der Gewerkschaften. Doch die Regierung will nicht darauf verzichten. Ihre Begründung: Es gehe darum, die Stabilität der Netze und die Stromversorgung zu gewährleisten.

Cassis: «Thema geht unter die Haut»

Von der EU hiess es am Freitag, man begrüsse den Entscheid der Schweiz. Die EU muss nun ihr Verhandlungsmandat ebenfalls noch verabschieden. Dies dürfte bereits am Dienstag passieren.

Auf Schweizer Seite hat Chefunterhändler Patric Franzen – er ist stellvertretender EDA-Staatssekretär – die Gesamtleitung für die Verhandlungen. Über die einzelnen Teile des Pakets soll parallel verhandelt werden. Die Kantone können ebenfalls am Tisch sitzen, wenn sie das wollen. Einen Zeithorizont für die Verhandlungen will Cassis nicht nennen. Man hoffe, dass man die Verhandlungen noch dieses Jahr abschliessen könne und eine Einigung finde, so Cassis. Das sei aber nur eine Hoffnung, kein Ziel. 

Was passiert, wenn die Schweiz einen Teil ihrer Ziele nicht erreicht? «Man wird in einer Verhandlung nie alle Ziele erreichen», so Cassis. Es gehe darum, ein ausgewogenes Paket zu bekommen. Auf die Nachfrage hin, ob der Bundesrat innerhalb des Mandats Prioritäten definiert habe, entgegnet Cassis an der Medienkonferenz in Bern: Alles, was im Verhandlungsmandat stehe, seien Prioritäten. 

In der Regel werden Verhandlungsmandate nicht veröffentlicht. Der Bundesrat hat sich laut Cassis in diesem Fall aber dazu entschieden, damit «jeder Otto-Normalbürger» im Internet genau lesen könne, was die Schweiz anstrebe. Dies, weil «das Thema unter die Haut gehe». Daher brauche es eine volle Transparenz. Auch die EU werde ihr Verhandlungsmandat veröffentlichen.

 

SDA/aeg/Larissa Rhyn