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Signa-Gründer René Benko meldet Insolvenz an

Kam mit seinem Antrag dem Insolvenzrichter zuvor: René Benko.

Immobilieninvestor René Benko steht möglicherweise vor der Privatinsolvenz. Benko habe «als Unternehmer» einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, sagte die Sprecherin der Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, zur Nachrichtenagentur APA.

Laut Anwalt Norbert Wess wurde der Antrag gestern am Abend eingebracht. Zuvor hatten «Kronen Zeitung» und «Standard» online über die Stellung eines Antrages seitens Benkos berichtet. Fink rechnete mit einer Entscheidung des Insolvenzrichters entweder am Freitag oder zu Beginn kommender Woche. Damit wurde der wegen der Signa-Pleite schwer in Bedrängnis geraten Tiroler selbst aktiv.

«Er haftet unbeschränkt»

Ende Januar hatte die Finanzprokuratur, quasi die Anwältin der Republik Österreich bereits einen Antrag eingebracht. Dieser stützte sich dem Vernehmen nach vor allem auf offene Steuerforderungen. Dass Benko sich gleichzeitig verpflichtete, im Sanierungsverfahren der Signa Holding Geld einzuschiessen, hatte bei der Finanzprokuratur Misstrauen geweckt, schreibt der «Standard». Offenbar habe die Angst bestanden leer auszugehen und gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt zu werden.

Da Benko die Insolvenz nun als Unternehmer stellte, handelt es sich juristisch betrachtet nicht um eine Privatinsolvenz. Bei einer solchen wäre das Bezirksgericht zuständig. Aber auch bei der nun gewählten Form haftet er mit seinem ganzen Vermögen, die Abwicklung des Insolvenzverfahrens ist fast identisch. «Er hatte bis zum Schluss Beraterverträge. Er haftet als Einzelunternehmer unbeschränkt mit seinem Privatvermögen», sagte sein Anwalt Norbert Wess dem «Kurier». Allerdings ist laut der Zeitung unklar, was von den Geldern übrig ist, die Benko in seinen Stiftungen parkiert hat.

Benko kann jetzt wählen

Wie geht es nun weiter? Das Gericht muss einen Insolvenzantrag eröffnen. Laut dem «Standard» hat sich Benko aber eines kleinen juristischen Kniffs bedient. Wer einen Eigenantrag stellt, kann unter allen möglichen Verfahrensformen wählen, erklärt Cornelia Wesenauer vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV). Also ob es ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gibt, ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder ein Konkursverfahren gibt. Das Gericht müsse dem aber nicht Folge leisten, wenn gesetzliche Gründe dagegen sprechen.

Vom Estrich zum Wolkenkratzer

Benko hatte bis vor einigen Monaten als einer der reichsten Österreicher gegolten. Laut dem US-Magazin «Forbes» hatte Benkos Wert 2023 einen Höchststand von 6 Milliarden Dollar erreicht. Doch Anfang Dezember strich ihn «Forbes» angesichts der wachsenden Probleme von Signa aus seiner internationalen Milliardärs-Liste.

Schon als 17-Jähriger verdiente Benko beim Ausbau von Dachböden in seiner Heimatstadt Innsbruck gutes Geld. Später folgte ein märchenhafter Aufstieg zum Immobilien-Tycoon, der mit Wolkenkratzern, Einkaufszentren und anderen Gebäuden in Toplagen zum Superreichen aufstieg.

Signa hatte in der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre stark expandiert. Im Zuge steigender Zinsen, Energiepreise und Baukosten schlitterte die Gruppe in die Krise.

DPA/nlu