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Unumstrittenes GeschäftMoutier-Wechsel hat Folgen für bernische Gesetzgebung

Der bevorstehende Kantonswechsel von Moutier führt zu Änderungen in der bernischen Gesetzgebung. (Symbolbild)

Der bernische Grosse Rat hat den Weg für Gesetzesänderungen geebnet, die durch den bevorstehenden Kantonswechsel von Moutier nötig werden. Einstimmig hat er am Montag eine entsprechende Vorlage in erster Lesung verabschiedet.

Gesetzesänderungen braucht es zum Beispiel, weil kantonale Verwaltungseinheiten von Moutier in den Berner Jura oder nach Biel verlegt werden. Im Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras soll zudem sichergestellt werden, dass der Kanton Bern die Weiterentwicklung der Region Grand Chasseral unterstützen kann.

Finanzhilfen erhalten soll insbesondere die «Fondation Grand Chasseral». Die 2021 gegründete Stiftung will von Sonceboz aus das Image und die Attraktivität des französischsprachigen Kantonsteils stärken.

Für die Region sei es wichtig, ihre Identität nach dem Weggang von Moutier bewahren zu können, sagte Staatsschreiber Christoph Auer im Rat. Die Stiftung sei eine Initiative aus der Region und verdiene die Unterstützung des Kantons.

Die grosse Moutier-Debatte folgt an diesem Mittwoch, wenn sowohl der bernische Grossen Rat als auch das jurassische Parlament das Konkordat zum Kantonswechsel beraten.

Die beiden Kantonsregierungen haben das Dokument im November 2023 unterzeichnet. Es regelt die Modalitäten des Wechsels von Moutier zum Kanton Jura voraussichtlich am 1. Januar 2026. Die Zustimmung zum Konkordat gilt sowohl in Delsberg als auch in Bern als sicher. Das letzte Wort hat das Volk im kommenden September.

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SDA/mb