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Berner Podcast «Gesprächsstoff»Was die neue Wendung im Fall Urwyler für die Gleichstellung bedeutet

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«Es ist ein Meilenstein in der Gleichstellung für die Schweiz, weil zum ersten Mal eine geschlechterspezifische Diskriminierung bei der Beförderung vor einem Gericht geltend gemacht werden konnte.» Das sagt die Berner Anästhesieärztin Natalie Urwyler zur neuen Wendung, der ihr Fall diese Woche genommen hat.

Am Mittwoch hatte sie in Bern zu einer Medienkonferenz eingeladen. Dort hat sie verkündet, dass sie erneut einen rechtlichen Sieg gegen das Inselspital verbuchen konnte.

Bereits 2018 gab ihr das Berner Obergericht recht: Ihre damalige Arbeitgeberin hat gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen, als Urwyler vier Jahre zuvor nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub entlassen wurde. Das Gericht stufte es als eine sogenannte Rachekündigung ein.

Urteil mit Signalwirkung

Nun kam das Regionalgericht Bern Mittelland am 26. Januar zum Schluss, dass Urwyler auch bei der Beförderung und der Verteilung des sogenannten Honorarpools vom Inselspital geschlechterspezifisch diskriminiert worden sei.

Warum ist dieses Gerichtsurteil wichtig für die Gleichstellung in der Schweiz? Wie kann man überhaupt beweisen, dass das Geschlecht bei einer Beförderung eine Rolle gespielt hat? Und was bedeutet das Urteil für Unternehmen?

Im Podcast Gesprächsstoff ordnet Zita Küng, Juristin und Gleichstellungsexpertin, das Urteil ein. Kurt Pärli, Rechtsprofessor von der Universität Basel und Gastdozent an der Universität Bern, spricht über die Auswirkungen auf Arbeitgebende. Und auch Natalie Urwyler kommt zu Wort.

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