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Fragen zur SteuererklärungKann ich die Klavierstunde meines Kindes abziehen?

Die Klavierstunden für Ihre Tochter in der 6. Klasse können Sie steuerlich nicht abziehen.

Unsere Tochter ist 22 Jahre alt, und sie hat noch keine Ausbildung abgeschlossen. Sie hat bereits zwei Jahre studiert an der Uni Bern. Das Studium dauert noch zwei weitere Jahre. Derzeit macht sie ein Praktikum, welches für die Ausbildung verlangt wird. Sie verdient 700 Franken im Monat. Können wir für sie den Ausbildungsabzug geltend machen?

Ja. Ausbildungskosten, die durch das Absolvieren eines Studiums entstehen, können von den Eltern bis zum Maximalbetrag von 6200 Franken  geltend gemacht werden, wenn sie für den Unterhalt der Tochter sorgen und die Kosten tatsächlich tragen. Bei volljährigen Kindern ist es zudem notwendig, dass sie sich in der Erstausbildung befinden. Gemäss der Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Bern darf Ihre Tochter keine Nettoeinkünfte haben (Einkommen, Stipendien, aber ohne Kinderalimente), welche 24’000 Franken übersteigen.

Wir vermieten ein Zimmer unseres Hauses an unseren Sohn. Wie wirkt sich dies steuerlich aus?

Die Mieteinnahmen stellen bei Ihnen steuerbares Einkommen dar. Für das Haus wird zudem der Eigenmietwert besteuert. Dieser kann jedoch gekürzt werden, wenn ein Raum oder ein Bereich einer Liegenschaft dem Eigentümer nicht zur Verfügung steht. Das trifft bei Ihnen zu, da Sie ja ein Zimmer an Ihren Sohn vermietet haben. In der Praxis wird die Kürzung des Eigenmietwertes maximal den Mieteinnahmen entsprechen.

Sandra Presotto, Gastroconsult

Ich bin minderjährig und absolviere eine Lehre. Muss ich eine eigene Steuererklärung ausfüllen?

Das Einkommen und das Vermögen von minderjährigen Kindern müssen von den Eltern in ihrer Steuererklärung deklariert werden. Lohneinkommen in der Lehre wäre gemäss Gesetz eigentlich von minderjährigen Kindern in einer eigenen Steuererklärung zu deklarieren. Seit einigen Jahren versendet die Steuerverwaltung des Kantons Bern jedoch keine Steuererklärungen mehr an minderjährige Lehrlinge, da diese nach den Abzügen kaum je steuerbares Einkommen aufweisen und sich der Aufwand nicht lohnt.

Wir haben zwei Kinder. Die eine Tochter besucht die 6. Klasse, die andere geht ins Gymnasium. Dürfen wir die Kosten der Klavierstunden abziehen?

Klavierstunden könnten nur dann als Kosten geltend gemacht werden, wenn sich das Kind in einer entsprechenden musikalischen Ausbildung befindet. Dies ist bei einem Studium der Musikwissenschaften am Konservatorium der Fall. Gewährt wird der Abzug auch am Gymnasium, sofern die Musik-Matura absolviert wird. Die Klavierstunden für Ihre Tochter in der 6. Klasse können Sie steuerlich nicht abziehen.

Eliane Ziehli, BDO

Eine Nanny betreut unsere drei Kinder. Wären sie in einer Kita, hätte ich drei separate Rechnungen. Nun habe ich nur eine. Wie muss ich vorgehen, damit ich den Betrag von den Steuern abziehen kann?

Der zulässige Abzug für Drittbetreuungskosten ist pro Kind beschränkt und liegt für die Steuerperiode 2023 im Kanton Bern bei 12’000 Franken und beim Bund bei 25’000 Franken. Dieser Höchstbetrag gilt pro Kind. Zudem kann der Abzug nur geltend gemacht werden, bis Ihre Kinder 14 Jahre alt sind. Da die Kinder jünger sind, können in Ihrem Fall für die Nanny also insgesamt 36’000 Franken beim Kanton beziehungsweise 75’000 Franken beim Bund abgezogen werden. Die Lohnaufwendungen für Ihre Nanny können sinnvoll auf die drei Kinder aufgeteilt werden. Die Aufteilung zu drei gleichen Teilen scheint vorliegend sachgerecht, da die Betreuerin ja für alle drei Kinder gleichermassen zuständig ist. Als Beleg können Sie den Lohnausweis der Nanny der Steuererklärung beilegen.

Wir haben das Geschenksparkonto für unseren Enkel von 1000 Franken bisher nie in der Steuererklärung angegeben. Drohen uns Nachsteuern, wenn wir das nun erstmals deklarieren?

Es ist ein Sparbatzen, der für den Enkel beiseitegelegt wird. Solange aber nur Sie Zugriff auf das Konto haben, wird es steuerlich noch Ihnen zugerechnet. Folglich müssen auch Sie das Geschenksparkonto in der Steuererklärung im Wertschriftenverzeichnis deklarieren. Weil in der Vergangenheit eine Deklaration unterlassen wurde, ist zumindest theoretisch denkbar, dass sich Nachsteuerfolgen ergeben könnten. Praktisch werden solche Bagatellfälle in der Regel nicht weiterverfolgt.

Martin Kistler, EY

Wir haben von meiner Mutter Vermögen geerbt. Ist sichergestellt, dass das Vermögen nicht zweimal besteuert wird? Ich meine, einmal beim Verstorbenen, einmal bei den Erben?

Ja, das ist gewährleistet. Die Steuerverwaltung besteuert das Vermögen jeweils anteilsmässig. Die geschuldete Vermögenssteuer wird beim Verstorbenen bis zum Todestag erhoben. Ab diesem Zeitpunkt haben die Erben das Vermögen zu versteuern. Die Berechnung erfolgt dabei auf den Tag genau. Damit wird verhindert, dass das Gleiche zweimal besteuert wird.

Meine Eltern haben mir ihre Wohnung überschrieben und die Nutzniessung behalten. Kann ich nun Liegenschaftsunterhaltskosten für diese Wohnung abziehen?

Nein, grundsätzlich nicht. Sie sind zwar Eigentümerin der Liegenschaft, da aber die Nutzniessung bei ihren Eltern ist, müssen diese für den laufenden Unterhalt der Wohnung aufkommen. Da die Eltern also den Unterhalt bezahlen müssen, können sie diese Kosten auch abziehen. Sofern die Wohnung an Drittpersonen vermietet wird, erhalten die Eltern dafür auch die Mieterträge, welche sie als Einkommen versteuern müssen. Bewohnen die Eltern die Wohnung selbst, müssen sie den Eigenmietwert versteuern.

Reiten ist mein Hobby. Ich hatte letztes Jahr Arztkosten für meine zwei Pferde im Wert von 3000 Franken. Kann ich diese bei den Steuern abziehen?

Nein. Arztkosten können unter Umständen von Menschen abgezogen werden. Aufwendungen für ein Hobby können steuerlich nicht abgezogen werden, dies gilt auch für Arztkosten von Tieren, zumindest solange die Pferde für Sie ein Hobby sind.

Ich bin gestürzt und habe mir den Oberschenkelhalsknochen gebrochen, jetzt brauche ich Hilfe zu Hause, und die Krankenkasse zahlt nicht alles. Was kann ich abziehen?

Krankheits- und unfallbedingte Kosten können abgezogen werden, sofern sie selbst getragen wurden und soweit sie die Höhe von 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen. In der Steuererklärung können Sie alle Ihre Krankheitskosten auflisten. Die Krankenkassen erstellen auch Zusammenstellungen ihrer jährlichen Kosten. Auf Nachfrage der Steuerverwaltung sind die selbst getragenen Kosten zum Beispiel mit Rechnungen zu belegen. Die Kosten für eine Unterstützung in der Haushaltsführung durch die Spitex können Sie nicht abziehen.

Philipp Wermuth, BDO

Ich habe auf dem Dach meines Einfamilienhauses eine Fotovoltaikanlage installiert. Wie muss ich diese versteuern?

Die Investitionskosten der Fotovoltaikanlage können Sie wie den laufenden Gebäudeunterhalt beim Einkommen abziehen. Die Fotovoltaikanlage hat auch Auswirkungen auf die Vermögenssteuer. Da es sich in Ihrem Fall um eine sogenannte Aufdachanlage handelt, ist diese in einer separaten Zeile bei ihrem Grundstück anzugeben. Im Kanton Bern werden diese Fotovoltaikanlagen bei der Vermögenssteuer mit pauschal 20 Prozent des Anschaffungswertes bewertet.

Übrigens: Sofern Sie für Ihre Anlage für abgegebenen Strom oder Herkunftsnachweise auf dem Markt Vergütungen erhalten, müssen diese als übriges Einkommen in der Steuererklärung angegeben werden.

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