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Entscheid im Nationalrat Erben müssen weiterhin Ergänzungsleistungen zurückerstatten

Die Übernahme des elterlichen Hofs will gut vorbereitet sein.

Seit 2021 müssen Erben Ergänzungsleistungen (EL) zurückerstatten, sofern sie von verstorbenen EL-Bezügern mehr als 40’000 Franken erben. Häufig betroffen von dieser neuen Rückerstattungspflicht sind Kinder, die ihre Eltern beerben.

Im November beschloss jedoch die Sozialkommission des Nationalrats mit deutlicher Mehrheit, die Rückerstattungspflicht wieder abzuschaffen. Denn diese verunmögliche die Übernahme des elterlichen Eigenheims durch die Kinder. Insbesondere die Hofübergabe von Landwirtschaftsbetrieben werde wegen der Rückerstattungspflicht erschwert oder gar verunmöglicht.

Doch der Nationalrat lehnte am Donnerstag die Forderung seiner Sozialkommission mit 117 zu 57 Stimmen ab. Dies ist insofern überraschend, als die Forderung aus den Reihen der SVP und der Mitte-Partei kam und auch von der SP und den Grünen unterstützt wurde. Im Nationalrat unterstützte nun einzig noch die Linke die Befreiung der Erben von der EL-Rückerstattung. Nichts davon wissen wollten hingegen die Mitte und die SVP. FDP und GLP waren schon in der Kommission gegen die Aufhebung der Rückerstattungspflicht.

Oberster Bauer weiss von keinem Fall

Den Ausschlag gab im Rat unter anderem ein Votum von Markus Ritter (Mitte), Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes. Ihm sei kein einziger Fall bekannt, in dem eine Hofübergabe wegen der EL-Rückerstattungspflicht verhindert worden wäre. Auch aus der SVP meldeten sich kritische Stimmen, obwohl Nationalrat Thomas de Courten in der Sozialkommission eine der treibenden Kräfte war, welche die Abschaffung der Erbenrückerstattung forderten.

Eine Rolle beim nationalrätlichen Entscheid dürfte die Debatte über die steigenden EL-Kosten spielen. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider unterstützte zwar im Namen des Bundesrates die Abschaffung der Rückerstattung. Doch der Nationalrat befand, dass die seit 2021 zurückerstattete Summe von rund 100 Millionen Franken EL nicht zu vernachlässigen sei.

Mit der Rückerstattungspflicht wollte das Parlament bei der letzten EL-Reform einen Beitrag an die zunehmenden EL-Ausgaben generieren, die laut Prognosen von heute 5,5 Milliarden bis 2030 auf 6,5 Milliarden ansteigen werden.