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Zollfreigrenze halbierenVerschärfung für Einkaufs­touristen kommt gut an

Wer im Ausland für mehr als 150 Franken pro Person einkauft, soll künftig die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen.

Ab dem 1. Januar 2025 will der Bund die Einkaufstouristen stärker zur Kasse bitten. Dann sollen sie nur noch Waren im Wert von maximal 150 Franken steuerfrei einführen dürfen. Gegenwärtig sind es noch 300 Franken. Übersteigt der Einkauf im Ausland diesen Wert, wird die Schweizer Mehrwertsteuer fällig.

Finanz- und Zollministerin Karin Keller-Sutter kann diese Änderung per Verordnung erlassen. Das Parlament hat also nichts mehr zu sagen. Die FDP-Bundesrätin hat die Pläne aber in eine Vernehmlassung geschickt, die noch bis am 15. März dauert.

Vielerorts sind die Meinungen schon gemacht. Und es zeigt sich: Die Reduktion der Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken pro Person wird weit herum begrüsst. Zum Beispiel von der SVP. Sie erhofft sich davon eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Detailhandels.

Einkauf im Ausland verteuern

Die Sorge um die Schweizer Läden an der Landesgrenze ist denn auch der Grund, weshalb der Bund die Regeln am Zoll verschärfen will. Wer im Ausland einkauft, kann nämlich die dortige Mehrwertsteuer zurückfordern. Dafür muss man am Zoll einen Ausfuhrschein abstempeln lassen, was allein an der deutschen Grenze Jahr für Jahr millionenfach geschieht. Dies ist bereits ab einer «Bagatellgrenze» von 50 Euro möglich.

Bei der Einfuhr in die Schweiz hingegen müssen die Einkäufe heute erst versteuert werden, wenn sie einen Gesamtwert von 300 Franken übersteigen. Will heissen: Wer in Deutschland zwischen 50 Euro und 300 Franken ausgibt, kommt um jegliche Mehrwertsteuer herum – sowohl dort als auch in der Schweiz. Die hiesigen Detailhändler beklagen sich daher über ungleich lange Spiesse. Denn ihre Kunden könnten sich nicht um die Mehrwertsteuer drücken.

Mit einer Reduktion der Freigrenze lasse sich nun der Einkauf im Ausland verteuern, schreibt die SVP. Dadurch würden wieder mehr Konsumenten in den Schweizer Grenzkantonen einkaufen.

Zustupf für die Bundeskasse

Ähnlich argumentiert die FDP. Und sie ergänzt: «Auf diese Weise leisten auch Einkaufstouristen ihren Beitrag an die Mehrwertsteuer, was angesichts der düsteren Aussichten für den Bundeshaushalt zu begrüssen ist.»

Die Mitte hat ihre Vernehmlassungsantwort noch nicht verfasst. Vor gut drei Jahren hatte sie aber eine entsprechende Motion im Nationalrat fast einstimmig gutgeheissen. Das gilt auch für die Grünen, die sich ebenfalls noch nicht haben vernehmen lassen. Man werde wohl eher zustimmend antworten, wenn auch nuanciert, ist aus dem Generalsekretariat zu hören. Ganz auf eine Stellungnahme verzichten wollen aus Zeitgründen die Grünliberalen.

Kaufkraft nicht schmälern

Die SP hingegen äussert sich sehr dezidiert. Sie hat zwar Verständnis für die Probleme der hiesigen Detailhändler. Die Hauptgründe für das Einkaufen im Ausland seien aber die höheren Schweizer Preise und die Frankenstärke, nicht die Wertfreigrenze. Letztere will die SP denn auch nicht senken – aus Rücksicht auf die Kaufkraft.

«Es gibt eben auch Menschen, die darauf angewiesen sind, dass sie im Ausland zum Beispiel Lebensmittel einkaufen können, weil sie sich die hohen Preise in der Schweiz nicht leisten können», schreibt die SP. Sie kritisiert überdies den «ziemlich bürokratischen Aufwand» für die Reisenden und das Zollpersonal, den die Reduktion der Freigrenze mit sich bringe.

Diesen Punkt greift auch die FDP auf, indem sie auf eine «möglichst unbürokratische Umsetzung» pocht und dabei auf die erleichterte Selbstverzollung mit der App Quickzoll setzt.

Zweifel an der Wirksamkeit

Wie bei den Parteien zeichnet sich auch bei den Kantonen eine mehrheitliche Zustimmung ab. Jedenfalls unter jenen, die sich bereits haben vernehmlassen. Einige Antworten stehen noch aus, etwa jene von Zürich, Genf und Baselland. Offensichtlich ist die Unterstützung aus St. Gallen und dem Thurgau. Haben doch diese beiden Grenzkantone die Verschärfung für die Einkaufstouristen mit je einer Standesinitiative verlangt und sich damit in National- und Ständerat durchgesetzt.

Sie können auch auf ihre Nachbarkantone Schaffhausen, Appenzell Ausser- und Innerrhoden zählen. Hinzu kommen Bern, Freiburg und Neuenburg, die sich ebenfalls für die Verschärfung einsetzen. Auf diese Weise lasse sich die Ungleichbehandlung der Einkaufenden dies- und jenseits der Grenze eindämmen, schreibt der Grenzkanton Neuenburg.

Die Basler Regierung hingegen zweifelt an der Wirksamkeit einer Reduktion der Wertfreigrenze. Dies könne «leicht umgangen werden». Etwa indem man sich beim Einkauf im Ausland begleiten lasse und so mehrfach vom Freibetrag pro Person profitieren könne. Oder indem man pro Mal weniger einkaufe, dafür öfter über die Grenze fahre, was zu Mehrverkehr führe. «Zudem widerspricht eine Senkung der Wertfreigrenze der gelebten Philosophie des Dreiländerecks, in dem die Landesgrenzen kaum spürbar sind», mahnt der Basler Regierungsrat.

Runter auf 50 statt 150 Franken?

Skeptisch ist auch der Grenzkanton Tessin – aus Sorge um die Kaufkraft. Und Glarus sowie Nidwalden sind wegen der aufwendigeren Kontrollen dagegen. Die Stiftung für Konsumentenschutz spricht gar von einem «teuren und unsinnigen Bürokratiemonster».

Gleich mehrere Verbände wollen dagegen noch weiter gehen als der Bund. Etwa der Detailhandelsverband Swiss Retail Federation, der die Grenze auf 50 Franken senken will, weil eine Reduktion auf 150 Franken «keine oder eine sehr kleine Wirkung» zeigen werde.

Auch der Bauernverband plädiert für 50 Franken. Derweil schlägt der Wirteverband Gastro Suisse vor, die Limite auf 100 Franken zu setzen. Diesen Betrag könne man sich einfacher merken.

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