Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

EGMR verurteilt SchweizIgor L. erhält Genug­tuung wegen unrecht­mässigen Freiheits­entzugs

Der Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz wegen drei Konventionsverletzungen verurteilt. Es geht um den Mann, der vor 14 Jahren als «Schläger von Schüpfen» landesweit Schlagzeilen machte. Igor L. war seither trotz angeordneter therapeutischer Massnahme ohne adäquate Behandlung in mehreren Gefängnissen untergebracht worden.

Der Gerichtshof gelangte am Dienstag zum Schluss, dass die Inhaftierung Igor L.s von Juli 2012 bis Ende Februar 2016 in den Strafvollzugsanstalten Thorberg BE, Lenzburg AG und Bostadel ZG ohne angemessene therapeutische Versorgung eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Artikel 3 der Konvention seien.

Zudem sei der damit verbundene Freiheitsentzug nicht ordnungsgemäss gewesen, weil er nicht in einer geeigneten Einrichtung stattgefunden habe, teilte das Gericht mit. Damit sei das Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden. Darüber hinaus sei sein Gesuch um Freilassung im Jahr 2014 nicht innert einer angemessenen Frist geprüft worden.

Igor L. verweigerte Therapie

Der heute 36-jährige Igor L. wurde 2010 wegen einfacher Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Monaten verurteilt. Zudem wurde eine ambulante Behandlung angeordnet. Nach einer kurzzeitigen bedingten Entlassung wurde er wieder inhaftiert, weil er abermals gewalttätig geworden war.

Ein Gutachter stellte im Dezember 2010 beim Beschwerdeführer eine Persönlichkeitsstörung mit paranoiden Zügen fest. Zudem ging der Sachverständige von einem schädlichen Alkohol- und Cannabis-Konsum aus. Er empfahl deshalb eine stationäre therapeutische Massnahme.

Eine solche wurde bei der erneuten Verurteilung des Mannes Anfang 2011 angeordnet. Für den Vollzug wurde der Verurteilte in die Vollzugsanstalt Thorberg gebracht, wo er zunächst in zwei Sicherheitsabteilungen untergebracht war. Es folgten gut drei Monate im Normalvollzug, bevor er im Sommer in die Therapieabteilung verlegt wurde. Aus disziplinarischen Gründen wurde er dort zwei Mal fünf Tage unter Arrest gestellt.

Nach einer weiteren Gewaltepisode und Verlegungen in andere Gefängnisse wurde schliesslich ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Der Mann verweigerte ab September 2012 jeglichen Kontakt mit dem forensischen psychiatrischen Dienst.

Genugtuung von 32'500 Euro

Das Fazit des Gutachters lautete, dass der Gefangene unter einer gemischten Persönlichkeitsstörung leide, emotional labil sei, asoziale, paranoide und narzisstische Züge aufweise sowie eine schizophrene Störung habe.

Die stationäre Behandlung sollte deshalb in einer Klinik wieder aufgenommen werden. Dies konnte mangels eines geeigneten Platzes nicht sofort erfolgen. Es folgten weitere Verlegungen in andere Gefängnisse, bis Igor L. schliesslich im Februar 2016 in eine Klinik kam.

Der EGMR stellt fest, dass die Schweizer Behörden nicht untätig geblieben seien, um einen geeigneten Therapieplatz zu finden. Dennoch habe der psychisch Kranke von 2012 bis 2016 mehr als dreieinhalb Jahre in Einrichtungen verbracht, die keine adäquate medizinische Versorgung hätten sicherstellen können. Damit seien auch keine therapeutischen Massnahmen durchgeführt worden, um den Betroffenen auf eine allfällige Freilassung vorzubereiten.

Die Schweiz muss Igor L. eine Genugtuung von 32'500 Euro zahlen und ihn für die angefallenen Kosten mit 8000 Euro entschädigen.

SDA/ske