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Änderung in BauordnungUnterseen plant ein Airbnb-Gesetz

Die gewerbsmässige touristische Nutzung von Wohnungen soll in Unterseen eingeschränkt werden.

Es ist nur ein Geschäft an der Unterseener Gemeindeversammlung vom Montag, 11. März, traktandiert. Aber das hat es in sich. Es geht um die Änderung des Baureglements betreffend Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzter Wohnraum. Also um die Eindämmung von Buchungsplattformen wie Airbnb. So sieht die Vorlage vor, dass in der Kernzone ein Erstwohnungsanteil (EWA) von 30 Prozent, im übrigen Gemeindegebiet ein Anteil von 50 Prozent besteht.

Dies gab auch an den Versammlungen der lokalen Parteisektionen zu Diskussionen Anlass. «Die anwesenden Mitglieder sind dankbar, dass nun darüber abgestimmt werden kann, denn einer weiteren Verschiebung zur touristischen Vermietung auf das ganze Gemeindegebiet muss Einhalt geboten werden», schreibt die FDP Unterseen in einer Mitteilung. «Obwohl diese Beschränkungen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Grundeigentümern bedeuten, hat die Versammlung dieser Änderung zugestimmt.»

Kritik von der SP

Auch die SP Unterseen begrüsst, «dass die Gemeinde die negativen Auswirkungen der ausufernden Vermietung von Zweit- und Plattformwohnungen bekämpfen» wolle. Allerdings seien die vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichend.

«Die SP fordert konkret, den Erstwohnungsanteil in der Altstadt und den angrenzenden Gebieten auf mindestens 50 Prozent festzulegen», teilt die Partei mit. Ein EWA von nur 30 Prozent, wie es der Gemeinderat wolle, sei deutlich zu tief angesetzt und diskriminiere dieses sozial gut durchmischte Gebiet. Für die Wohnzonen will die SP einen EWA von 70 Prozent, wie ursprünglich vorgesehen.

Für jene Gebiete, in denen Airbnb erlaubt ist, fordert die SP eine Anpassung der Vermietungsdauer. «Als kurzzeitig soll eine Vermietung gelten, wenn sie weniger als fünf Nächte beträgt – und nicht, wie der Gemeinderat vorschlägt, weniger als drei Nächte.» Die Partei will zudem die Besitzstandsgarantie für Kurzzeitvermietungen streichen, weil sie zu einer Ungleichbehandlung führt.

Auch EDU für mindestens fünf Tage

Auch bei der EDU erachtet man «klare Regelungen bei Zweitwohnungen und gewerbemässig genutzen Wohnungen» als sinnvoll. «Damit die Entwicklung der Airbnb-Angebote nicht ausser Kontrolle gerät, ist eine Ablehnung oder Rückweisung des Antrages keine Option», teilen die EDU-Verantwortlichen mit. Obwohl die EDU für den eher tief angesetzten Vorschlag des Gemeinderates Verständnis habe und im Grundsatz richtig findet, ist sie der Meinung, dass die kurzeitige Vermietung von drei Tagen zu gering ist und auf mindestens fünf Tage erhöht werden sollte.

Die SVP Unterseen teilte mit, dass sie die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Anpassungen mehrheitlich unterstütze. Man erhoffe sich davon, dass «vermehrt Wohnraum der einheimischen Bevölkerung zur Verfügung steht».

In einer ersten Fassung dieses Artikels war die Position der EDU kein Thema. Dies war ein Versehen und wurde später korrigiert.

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